Während meiner Arbeit in einem Landschaftsarchitekturbüro habe ich gelernt, dass es in der Branche, aber auch bei Bauherren, Grundstückseigentümern, Gemeindeverwaltungen und Handwerkern Bedarf für preisgünstige Luftaufnahmen von einem regionalen Anbieter gibt. Ich habe beschlossen, mir eine Drohne zuzulegen, die den Anforderungen genügt und nicht zu teuer ist. Schließlich habe ich mir eine Phantom 4 Pro+ von DJI gekauft.
Kenntnisnachweis und Versicherung
Ab dem 1. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordung in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell fliegen zu dürfen, in der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten:
- Wiegt ein Fluggerät mehr als 250 g, muss es gekennzeichnet sein.
- Es muss eine Bescheinigung zum Nachweis ausreichender Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden.
- Schließlich regelt die Verordnung wo, wann, von wem und unter welchen Bedingungen ein unbemanntes Luftfahrtsystem oder Flugmodell betrieben werden darf.
Das Aluminiumschildchen habe ich erworben und angebracht, mein Kenntnisnachweis ist vom Luftfahrtbundesamt bestätigt.
Natürlich habe ich auch eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
„AIRSCAPES” — Gewerbeanmeldung
Den Namen AIRSCAPES habe ich in Anlehnung an „landscapes” (Landschaften) gewählt und schließlich im August 2018 ein Gewerbe für „Airscapes Luftaufnahmen” angemeldet.
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